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Stadtwerke und Energieversorger

NIS2 + EnWG + KRITIS · Pflichten je nach Sparte

Cybersicherheit für Stadtwerke und Energieversorger

Strom, Gas, Wärme, oft auch Wasser: Stadtwerke tragen Pflichten aus NIS2, dem Energiewirtschaftsgesetz und - je nach Größe - KRITIS. Wir liefern die Bausteine dafür: Phishing-Simulation, Awareness-Training, Vulnerability Management und Incident Response - für Versorger ohne eigenes Security-Team.

DIE REALITÄT

Meist trifft es nicht die Versorgung - sondern alles drumherum.

Angriffe auf deutsche Stadtwerke folgen einem wiederkehrenden Muster: Büro-IT, Abrechnung, Kundenportal und interne Kommunikation fallen aus, die Versorgung selbst läuft weiter. Für Geschäftsführung und IT-Leitung ist das trotzdem ein Ernstfall - mit Meldepflichten, Haftungsfragen und Kunden, die keine Rechnung mehr bekommen.

67 %

der Unternehmen in Deutschland waren laut Bitkom 2026 nachweislich von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage betroffen - weitere 29 % vermuten es.

24 h

bleiben nach einem erheblichen Sicherheitsvorfall für die Frühwarnung an das BSI - Meldung nach 72 Stunden, Abschlussmeldung nach einem Monat.

10 Mio. €

Bußgeldrahmen für besonders wichtige Einrichtungen bei Verstößen gegen die Sicherheits- und Meldepflichten.

Quellen: Bitkom Wirtschaftsschutz 2026 · § 5d EnWG, § 32 BSIG (Meldefristen) · § 95 EnWG, § 65 BSIG (Bußgelder).

DIE REALITÄT

Meist trifft es nicht die Versorgung - sondern alles drumherum.

Angriffe auf deutsche Stadtwerke folgen einem wiederkehrenden Muster: Büro-IT, Abrechnung, Kundenportal und interne Kommunikation fallen aus, die Versorgung selbst läuft weiter. Für Geschäftsführung und IT-Leitung ist das trotzdem ein Ernstfall - mit Meldepflichten, Haftungsfragen und Kunden, die keine Rechnung mehr bekommen.

67 %

der Unternehmen in Deutschland waren laut Bitkom 2026 nachweislich von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage betroffen - weitere 29 % vermuten es.

24 h

bleiben nach einem erheblichen Sicherheitsvorfall für die Frühwarnung an das BSI - Meldung nach 72 Stunden, Abschlussmeldung nach einem Monat.

10 Mio. €

Bußgeldrahmen für besonders wichtige Einrichtungen bei Verstößen gegen die Sicherheits- und Meldepflichten.

Quellen: Bitkom Wirtschaftsschutz 2026 · § 5d EnWG, § 32 BSIG (Meldefristen) · § 95 EnWG, § 65 BSIG (Bußgelder).

REGULATORISCHER KONTEXT

Zwei Gesetze, ein Stadtwerk - welche Pflicht gilt, hängt von der Sparte ab.

Für Strom- und Gasnetze gelten die IT-Sicherheitspflichten des Energiewirtschaftsgesetzes, für andere Sparten wie Wasser, Abwasser oder Fernwärme in der Regel das BSI-Gesetz. Die genaue Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen - die Grundpflichten sind in beiden Fällen ähnlich.

01 · NIS2 / BSIG

Wichtige oder besonders wichtige Einrichtung

Stadtwerke ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme fallen unter NIS2, ab 250 Beschäftigten oder mehr als 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme als besonders wichtige Einrichtung. Pflichten: Registrierung beim BSI, Risikomanagement nach § 30 BSIG, Meldungen nach 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat, Umsetzung und Überwachung durch die Geschäftsleitung (§ 38 BSIG).

02 · EnWG

Energieversorgungsnetze und Energieanlagen

Für Betreiber von Strom- und Gasnetzen gelten die Pflichten nach § 5c EnWG unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Bundesnetzagentur konkretisiert sie im IT-Sicherheitskatalog, eine Neufassung ist in Vorbereitung. Meldungen gehen auch hier an das BSI (§ 5d EnWG), die Geschäftsleitung muss die Umsetzung überwachen und sich regelmäßig schulen lassen (§ 5e EnWG).

03 · KRITIS

Kritische Anlagen

Wer Anlagen oberhalb der KRITIS-Schwellenwerte betreibt - Regelschwellenwert sind 500.000 versorgte Personen -, hat zusätzliche Registrierungs- und Nachweispflichten. Für die physische Sicherheit kommt das KRITIS-Dachgesetz hinzu.

Rechtsquellen: Energiewirtschaftsgesetz (§§ 5c-5e, 95 EnWG) · BSI-Gesetz (§§ 28, 30, 32, 33, 38, 65 BSIG) · BSI-Kritisverordnung · KRITIS-Dachgesetz.

REGULATORISCHER KONTEXT

Zwei Gesetze, ein Stadtwerk - welche Pflicht gilt, hängt von der Sparte ab.

Für Strom- und Gasnetze gelten die IT-Sicherheitspflichten des Energiewirtschaftsgesetzes, für andere Sparten wie Wasser, Abwasser oder Fernwärme in der Regel das BSI-Gesetz. Die genaue Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen - die Grundpflichten sind in beiden Fällen ähnlich.

01 · NIS2 / BSIG

Wichtige oder besonders wichtige Einrichtung

Stadtwerke ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme fallen unter NIS2, ab 250 Beschäftigten oder mehr als 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme als besonders wichtige Einrichtung. Pflichten: Registrierung beim BSI, Risikomanagement nach § 30 BSIG, Meldungen nach 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat, Umsetzung und Überwachung durch die Geschäftsleitung (§ 38 BSIG).

02 · EnWG

Energieversorgungsnetze und Energieanlagen

Für Betreiber von Strom- und Gasnetzen gelten die Pflichten nach § 5c EnWG unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Bundesnetzagentur konkretisiert sie im IT-Sicherheitskatalog, eine Neufassung ist in Vorbereitung. Meldungen gehen auch hier an das BSI (§ 5d EnWG), die Geschäftsleitung muss die Umsetzung überwachen und sich regelmäßig schulen lassen (§ 5e EnWG).

03 · KRITIS

Kritische Anlagen

Wer Anlagen oberhalb der KRITIS-Schwellenwerte betreibt - Regelschwellenwert sind 500.000 versorgte Personen -, hat zusätzliche Registrierungs- und Nachweispflichten. Für die physische Sicherheit kommt das KRITIS-Dachgesetz hinzu.

Rechtsquellen: Energiewirtschaftsgesetz (§§ 5c-5e, 95 EnWG) · BSI-Gesetz (§§ 28, 30, 32, 33, 38, 65 BSIG) · BSI-Kritisverordnung · KRITIS-Dachgesetz.

UNSERE LÖSUNGEN

Vier Services, die zusammen Ihr Security-Programm bilden.

Wir kümmern uns um die Büro- und Verwaltungs-IT, die Mitarbeitenden und den Ernstfall. Leittechnik und Angriffserkennung im Netzbetrieb gehören nicht zu unserem Angebot - dort arbeiten wir mit Ihren bestehenden Partnern zusammen.

KONTINUIERLICHES TRAINING

Phishing-Simulation

Regelmäßige Kampagnen mit Ködern aus dem Versorger-Alltag - Zählerstandsmeldungen, Netzanschlussanfragen, Lieferantenrechnungen. Messbare Klick- und Melderaten, direkt als Nachweis für die Schulungspflichten nutzbar.

MITARBEITER-RESILIENZ

Awareness-Training

Kernkurs mit rund 20 Minuten im Jahr plus kurze Spotlights - für Verwaltung, Kundenservice, Technik und Bereitschaft. Inklusive Schulung der Geschäftsleitung, wie NIS2 und EnWG sie verlangen.

ANGRIFFSFLÄCHE KENNEN

Vulnerability Management

Kontinuierliche Erfassung und Bewertung der Schwachstellen in Ihrer Büro- und Verwaltungs-IT, priorisiert nach Risiko statt nach CVSS-Rauschen, mit Remediation-Tracking und auditfähigen Berichten.

SOFORTHILFE IM ERNSTFALL

Incident Response

Wenn es doch passiert: Erstbewertung über die Incident-Hotline, Eindämmung, Analyse, Wiederherstellung und Entwürfe für die Meldungen an das BSI. Mo-Fr 9-17 Uhr, Erstgespräch kostenfrei.

WARUM ENTROPY CS

Security, die zum Stadtwerk passt - nicht zum Konzern.

Die meisten Stadtwerke haben kein eigenes Security-Team und keine Zeit für Maßnahmenkataloge mit hundert Punkten. Sie brauchen klare Prioritäten, belastbare Nachweise und einen Partner, der im Ernstfall erreichbar ist.

Prioritäten statt Kataloge

Wir starten dort, wo das Risiko am größten ist - meist bei Phishing, ungepatchten Zugängen und einem fehlenden Plan für den Ernstfall. Schritt für Schritt, mit Ihrem bestehenden Team.

Ein Nachweis für mehrere Pflichten

Jede unserer Leistungen erzeugt Nachweise, die Sie für NIS2, EnWG und ISO 27001 nutzen können. Aufwand einmal, Verwendung mehrfach - auch gegenüber Aufsicht, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfung.

Versorgung hat Vorrang

Jede Maßnahme - Scan-Fenster, Schulungszeiten, Eindämmung im Ernstfall - stimmen wir so ab, dass der Betrieb weiterläuft. Cybersicherheit ist Mittel, nicht Selbstzweck.

Antworten für Stadtwerke und Energieversorger.

Antworten für Stadtwerke und Energieversorger.

Die Fragen, die uns Geschäftsführungen und IT-Leitungen von Stadtwerken stellen. Weitere Fragen klären wir im kostenlosen Risk Assessment.

Ist unser Stadtwerk von NIS2 betroffen?

Ist unser Stadtwerk von NIS2 betroffen?

Gilt für uns das BSI-Gesetz oder das Energiewirtschaftsgesetz?

Gilt für uns das BSI-Gesetz oder das Energiewirtschaftsgesetz?

Was sollten wir als Erstes tun?

Was sollten wir als Erstes tun?

Muss sich die Geschäftsführung wirklich selbst schulen lassen?

Muss sich die Geschäftsführung wirklich selbst schulen lassen?

Ersetzen Sie unser ISMS oder die Zertifizierung?

Ersetzen Sie unser ISMS oder die Zertifizierung?

Betreuen Sie auch die Leittechnik?

Betreuen Sie auch die Leittechnik?

Was kostet das für ein Stadtwerk?

Was kostet das für ein Stadtwerk?

Wo werden unsere Daten gespeichert?

Wo werden unsere Daten gespeichert?

KOSTENLOSES RISK ASSESSMENT

30 Minuten. Ein ehrliches Bild Ihrer Sicherheitslage.

Jedes Gespräch beginnt mit einem kostenlosen Risk Assessment - 30 Minuten, keine Verpflichtung. Sie erhalten im Anschluss einen schriftlichen Report mit Ihrem Cybersecurity-Reifegrad, Risikobereichen und Sofortmaßnahmen.

KOSTENLOSES RISK ASSESSMENT

30 Minuten. Ein ehrliches Bild Ihrer Sicherheitslage.

Jedes Gespräch beginnt mit einem kostenlosen Risk Assessment - 30 Minuten, keine Verpflichtung. Sie erhalten im Anschluss einen schriftlichen Report mit Ihrem Cybersecurity-Reifegrad, Risikobereichen und Sofortmaßnahmen.