KOSTENLOSER NIS2-CHECK
Sind Sie von NIS2 betroffen? Machen Sie den Check.
Beantworten Sie 3-4 kurze Fragen und erhalten Sie sofort eine erste Einschätzung Ihrer NIS2-Betroffenheit - speziell für Einrichtungen im Gesundheitswesen. Kostenlos, ohne Registrierung.
Welcher Einrichtungstyp trifft auf Sie zu?
Wählen Sie die Kategorie, die Ihre Organisation am besten beschreibt.
Wer ist von NIS2 betroffen?
Das Gesundheitswesen zählt unter NIS2 zu den Sektoren mit hoher Kritikalität. Ob Ihre Einrichtung betroffen ist, hängt im Kern von zwei Kriterien ab: der Tätigkeit im Sektor und der Unternehmensgröße.
Besonders wichtige Einrichtungen
Großunternehmen im Gesundheitssektor: ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme - sowie alle KRITIS-Betreiber, z. B. Krankenhäuser ab 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr.
Wichtige Einrichtungen
Mittlere Unternehmen im Gesundheitssektor: ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Hierunter fallen viele private Kliniken, Pflegeträger, MVZ-Gruppen, Labore und Health-Tech-Anbieter.
Nicht direkt betroffen?
Kleinere Einrichtungen unterschreiten die Schwellenwerte oft - werden aber als Dienstleister oder Zulieferer betroffener Einrichtungen zunehmend vertraglich zu Cybersicherheitsmaßnahmen verpflichtet (Lieferkettensicherheit, § 30 BSIG).
Diese Pflichten gelten für betroffene Einrichtungen.
Das NIS2UmsuCG ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft - ohne Übergangsfrist. Die Registrierungsfrist beim BSI ist bereits abgelaufen: Wer noch nicht registriert ist, sollte dies unverzüglich nachholen.
Risikomanagement: u. a. Awareness-Schulungen, Schwachstellenmanagement, Incident-Handling und Lieferkettensicherheit.
Meldepflichten nach § 32 BSIG: Erstmeldung binnen 24 Stunden, Folgemeldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht nach 30 Tagen.
Persönliche Haftung der Geschäftsleitung für die Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen - inklusive Schulungspflicht.
Quellen: NIS2UmsuCG / BSIG; BSI; Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2).