KOSTENLOSER NIS2-CHECK

Sind Sie von NIS2 betroffen? Machen Sie den Check.

Beantworten Sie 3-4 kurze Fragen und erhalten Sie sofort eine erste Einschätzung Ihrer NIS2-Betroffenheit - speziell für Einrichtungen im Gesundheitswesen. Kostenlos, ohne Registrierung.

Frage 1 von 3

Welcher Einrichtungstyp trifft auf Sie zu?

Wählen Sie die Kategorie, die Ihre Organisation am besten beschreibt.

Wer ist von NIS2 betroffen?

Das Gesundheitswesen zählt unter NIS2 zu den Sektoren mit hoher Kritikalität. Ob Ihre Einrichtung betroffen ist, hängt im Kern von zwei Kriterien ab: der Tätigkeit im Sektor und der Unternehmensgröße.

Besonders wichtige Einrichtungen

Großunternehmen im Gesundheitssektor: ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme - sowie alle KRITIS-Betreiber, z. B. Krankenhäuser ab 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr.

Wichtige Einrichtungen

Mittlere Unternehmen im Gesundheitssektor: ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Hierunter fallen viele private Kliniken, Pflegeträger, MVZ-Gruppen, Labore und Health-Tech-Anbieter.

Nicht direkt betroffen?

Kleinere Einrichtungen unterschreiten die Schwellenwerte oft - werden aber als Dienstleister oder Zulieferer betroffener Einrichtungen zunehmend vertraglich zu Cybersicherheitsmaßnahmen verpflichtet (Lieferkettensicherheit, § 30 BSIG).

Diese Pflichten gelten für betroffene Einrichtungen.

Das NIS2UmsuCG ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft - ohne Übergangsfrist. Die Registrierungsfrist beim BSI ist bereits abgelaufen: Wer noch nicht registriert ist, sollte dies unverzüglich nachholen.

§ 30 BSIG

Risikomanagement: u. a. Awareness-Schulungen, Schwachstellenmanagement, Incident-Handling und Lieferkettensicherheit.

24/72h

Meldepflichten nach § 32 BSIG: Erstmeldung binnen 24 Stunden, Folgemeldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht nach 30 Tagen.

§ 38 BSIG

Persönliche Haftung der Geschäftsleitung für die Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen - inklusive Schulungspflicht.

Quellen: NIS2UmsuCG / BSIG; BSI; Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2).

Häufige Fragen zum NIS2-Check

Sind Arztpraxen und MVZ von NIS2 betroffen?

Sind Arztpraxen und MVZ von NIS2 betroffen?

Was ist der Unterschied zwischen NIS2 und KRITIS?

Was ist der Unterschied zwischen NIS2 und KRITIS?

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Ist das Ergebnis dieses Checks rechtsverbindlich?

Ist das Ergebnis dieses Checks rechtsverbindlich?

Meine Einrichtung ist betroffen - was jetzt?

Meine Einrichtung ist betroffen - was jetzt?

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30 Minuten. Ein ehrliches Bild Ihrer Sicherheitslage.

Jedes Gespräch beginnt mit einem kostenlosen Risk Assessment — 30 Minuten, keine Verpflichtung. Sie erhalten im Anschluss einen schriftlichen Report mit Ihrem Cybersecurity-Reifegrad, Risikobereichen und Sofortmaßnahmen.

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